• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

KFA Graz: Prüfung der Abrechnungen

Prüfung der Leistungsabrechnung und Behandlungsbeiträge

Wichtig zu wissen

Die Leistungen die Sie beim Arzt, der Ärztin Ihrer Wahl in Anspruch nehmen, werden von diesem in Rechnung gestellt.

Handelt es sich um einen Vertragspartner, eine Vertragspartnerin der KFA-Graz, erfolgt die Abrechnung direkt mit der KFA-Graz. Vorausgesetzt, bei der beanspruchten Leistung handelt es sich um eine Vertragsleistung.

Bei einem Wahlarzt, einer Wahlärztin, ist die Rechnung durch Sie zu begleichen und kann dann in Folge zur Rückverrechnung eingebracht werden. Siehe hierzu Elektronische Rechnungen einreichen.

Die KFA-Graz sendet den Hauptversicherten monatlich eine Aufstellung der in Anspruch genommen Leistungen. In dieser Auflistung ist auch der zu entrichtende Behandlungsbeitrag angeführt.

Die monatliche Aufstellung dient zu Ihrer Information und Ihrer Kontrolle.  

Zu beachten ist, dass die Leistungsabrechnung im Nachhinein erfolgt.
Sprich der Arzt, die Ärztin rechnet die erbrachte Leistung bis zum 15. des der Leistungserbringung folgenden Monats ab. Die Kontrolle und Gegenverrechnung durch die KFA-Graz benötigt ebenfalls etwas Zeit und erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Rechnungseingang.
Anschließend an die Abrechnung versenden wir die Leistungsaufstellungen an Sie sowie einen Datenträger an die Personalabteilung zum Einbehalt der Behandlungsbeiträge. Manuelle Vorschreibungen und Nachverrechnungen erfolgen durch die KFA-Graz-Buchhaltung.

Info: Bei Unklarheiten zu den erbrachten Leistungen hat es sich bewährt, dass die Versicherte, der Versicherte zuerst versucht, den Sachverhalt mit dem Leistungserbringer im kurzen Wege ab- und aufzuklären.

So funktioniert es + Formular

Schauen Sie sich die übermittelte Leistungsaufstellung bitte im Detail an.

Vergleichen Sie bitte:

  • das Datum der Leistungserbringung mit Ihren pers. Aufzeichnungen.
  • die angeführte und abgerechnete Leistung mit der tatsächlich erbrachten.
  • die Summe der Behandlungsbeiträge mit jener Summe die laut „Lohnzettel" bzw. „Kontoauszug" einbehalten wurde.

Alles ist korrekt?

·         Wenn ja, dann besteht kein Handlungsbedarf!

·         Nein! Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin in Verbindung und lassen sich aufklären was und warum die beanstandete Leistung verrechnet wurde.
Führt das Gespräch zu keiner Klärung, können wir In weiterer Folge aktiv werden und ungerechtfertigte Leistungsabrechnung bei der nächsten Abrechnung des Arztes, der Ärztin einbehalten.

Um einschreiten zu können, benötigen wir eine formlose, aber unterfertigte Sachverhaltsdarstellung von Ihnen. Diese können Sie uns per Post, persönlich oder elektronisch zukommen lassen.

Notwendige Unterlagen: Keine

Fristen und Termine: Keine

Kosten: Keine

Kontakt

Krankenfürsorgeanstalt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-5900
E-Mail: kfa@stadt.graz.at

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle