• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Für KFA-Versicherte: Neuerung bei den CT- bzw. MRT-Bewilligungen

19.04.2022

Sehr geehrte KFA-Graz Versicherte,

für Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) ist eine Kostenübernahme beziehungsweise Teilkostenerstattung durch die KFA-Graz ausschließlich in bestimmten Instituten in Folge einer ärztlichen Verordnung möglich. 

Das sind sämtliche Ambulanzen der öffentlichen Krankenanstalten in der Steiermark und die "CT/MRT-Vertragseinrichtungen" der KFA-Graz.

Durch die Möglichkeit des neuen Vertragspartnerabrechnungssystems, konnten die CT- bzw. MRT-Untersuchungen über einen repräsentativen Zeitraum evaluiert werden. Auf Basis der Evaluierungsergebnisse ist es uns möglich, einen seit längerem angedachten Schritt zu setzen: die Bewilligung für CT- bzw. MRT-Untersuchungen auszusetzen.

Für eine CT- bzw. MRT-Untersuchung ist ab 01.05.2022 keine chefärztliche Bewilligung erforderlich, wenn die Zuweisung durch eine(n):

  • Fachärztin oder Facharzt in ihrem, seinem Fachgebiet
  • Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin aufgrund einer fachärztlichen Verordnung oder einer Verordnung einer Krankenanstalt erfolgt und dies ausdrücklich auf der Zuweisung vermerkt ist (Achtung: die Verordnung muss auf Nachfrage vorgelegt werden)
  • Ärztin oder Arzt eines öffentlichen oder privaten Spitals
  • Ärztin oder Arzt Vertragsambulatorien bzw. Vertragsinstituten

erfolgt.

Achtung: Eine Zuweisung zur CT- bzw. MRT-Untersuchung durch Wahlärztinnen oder Wahlärzte, Wahleinrichtungen oder durch Vertragsfachärztinnen oder Vertragsfachärzte für Allgemeinmedizin ohne nachweisliche, fachärztliche Bestätigung sind weiterhin bewilligungspflichtig.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte unser, für chefärztliche Bewilligungen, zuständiges Team. Dieses steht Ihnen unter +43 316 872-5911 und 5912 sowie per E-Mail unter kfa.chefarzt@stadt.graz.at zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung, Prüfung und Erledigung der einlangenden Anfragen, Anliegen... chronologisch erfolgt, Zeit in Anspruch nimmt und in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen erledigt wird.

Info: Die Neuerung tritt mit 01.05.2022 in Kraft und wird Ende 2022 evaluiert. In Abhängigkeit der Evaluierungsergebnisse, sofern diese dafürsprechen, ist die Weiterführung über den 31.12.2022 hinaus angedacht.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team des chefäztlichen Dienstes gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße und viel Gesundheit
Ihr KFA-Graz Team

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle