Sehr geehrte KFA-Graz Versicherte,
viel Energie und Zeit investieren wir seitens der KFA in die Auf- und Abklärung der tatsächlichen Dauer von Krankenständen. In der Mehrheit der Fälle fehlt uns die Gesundmeldung. Die Ursache liegt meist darin, dass die Meinung vorherrscht, dass die Gesundmeldung beim Dienstgeber ausreichend ist. Zur Meinungsbildung und Vorbeugung wollen wir den Prozess in Erinnerung rufen.
Ist man nachweislich arbeitsunfähig und befindet sich in ärztlicher Behandlung, bleibt der ärztlich festgestellte Krankenstand aufrecht, bis die Gesundmeldung durch den behandelnden Arzt bzw. die Ärztin beim zuständigen Sozialversicherungsträger erfolgt.
Es ist aber auch möglich, sich während oder nach ärztlicher Behandlung selbst gesund zu melden. Sofern Sie vor dem ärztlich festgestellten Krankenstandsende wieder arbeiten, liegt es in Ihrer Zuständigkeit, uns dies mitzuteilen. Sollte der Krankenstand länger dauern als der ursprünglich ärztlich festgestellte, ist dies durch den zuständigen Arzt, bzw. die Ärztin zu bestätigen und zu melden. Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin, dass die Krankenstandsverlängerung dem Sozialversicherungsträger mitgeteilt wird!
Kurz gesagt, wenn der Krankenstand kürzer oder länger dauert als beim Krankenstandsbeginn gemeldet, liegt es in Ihrer Verantwortung dies uns nachweislich mitzuteilen. Die Gesundmeldung beim Dienstgeber via GMI reicht hierfür nicht aus, weil davon nur der Dienstgeber erfährt. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Sozialversicherungsträger keinen Zugriff auf die Systeme des Dienstgeber hat, haben darf.
Nähere Information finden Sie in der Krankenordnung.
Freundliche Grüße und viel Gesundheit
Ihr KFA-Graz Team