Sehr geehrte KFA-Graz Versicherte,
im Zusammenhang mit der Frage „Welche Versicherungsprämien abgesetzt werden können", informiert das Finanzamt auf seiner Homepage, dass die Kosten für Personenversicherungen nur bis zum Jahr 2020 als Sonderausgaben absetzbar waren.
Einbringungen werden demnach bei der Arbeitnehmerveranlagung seit 2021 nicht mehr berücksichtigt.
Auszug: ...Die Kosten für im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages geltend zu machende Personenversicherungen sind nur bis zum Jahr 2020 als Sonderausgaben absetzbar, und wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Versicherungsvertrag) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde...
Siehe: Bundesfinanzministerium: Sonderausgaben im Einzelnen
Freundliche Grüße und viel Gesundheit
Ihr KFA-Graz Team