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Gewerbe: Gastgewerbliche Betriebsanlagen

Wichtig zu wissen

Das Referat für gastgewerbliche Betriebsanlagen der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz ist für alle gewerblichen Anlagen (z. B. Café, Bar, Discothek, Restaurant, Hotel), für deren Betrieb es der Gewerbeberechtigung „Gastgewerbe" bedarf, zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Durchführung von Genehmigungs- bzw. Änderungsverfahren (Änderungsgenehmigungen und Anzeigeverfahren) das Beschwerdemanagement sowie die fortlaufende Überprüfung der Betriebe. Weiters werden zum Schutz der Nachbarn vor unzumutbaren Belästigungen Verfahren zur Vorschreibung zusätzlicher Auflagen sowie einstweilige Zwangs- und Sicherungsmaßnahmen (Verfahren gem. § 360 GewO) durchgeführt. 

So funktioniert es

Das gastgewerbliche Betriebsanlagenverfahren ist ein antragsgebundenes Verfahren, welches vom Bewilligungswerber zu unterzeichnen und beim Referat für gastgewerbliche Betriebsanlagen der Bau- und Anlagenbehörde schriftlich in Papierform samt den technischen Unterlagen (3-fach) sowie digital (1-fach) einzubringen ist.

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen vor der Einreichung mit den zuständigen SachbearbeiterInnen und Amtssachverständigen zu besprechen. Dazu können die Parteienverkehrstage in Anspruch genommen werden (Di sowie Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) oder es kann ein gesonderter Termin vereinbart werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen von Anfang an möglichst vollständig sind und das Ermittlungsverfahren rascher abgeschlossen werden kann.

Wenn die Unterlagen vollständig vorhanden sind, erfolgt eine rechtliche Vorprüfung und anschließend die technische-inhaltliche Prüfung, ob die Anlage bewilligungsfähig ist.
Sodann wird eine mündliche Verhandlung oder ein Ortsaugenschein im Beisein der notwendigen Amtssachverständigen aus den Bereichen Gewerbetechnik, Schalltechnik, Brandschutztechnik sowie Ablufttechnik vorgenommen, um das Projekt anhand der örtlichen Gegebenheiten zu beurteilen. Der Bewilligungswerber und alle betroffenen Parteien (Arbeitsinspektorat Graz) werden zu einer mündlichen Verhandlung geladen.

Wenn die abschließenden Gutachten der Amtssachverständigen vorliegen, erhalten alle Parteien des Verfahrens durch Zustellung der Gutachten die Möglichkeit, dazu eine schriftliche Stellungnahme oder allenfalls Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde, Referat für gastgewerbliche Betriebsanlagen, einzubringen (Parteiengehör).
Wenn eine positive technische und rechtliche Beurteilung vorliegt und das Parteiengehör abgeschlossen ist, erfolgt die bescheidmäßige Erledigung inklusive der Kostenvorschreibung (Bundesverwaltungsabgaben und feste Gebühren).

Notwendige Unterlagen

Fristen + Termine

Grundsätzlich sind Bewilligungsverfahren binnen 6 Monaten ab Antragstellung zu erledigen, wobei die Frist ab Vorliegen aller beurteilungsrelevanten Unterlagen (Vollständigkeit) beginnt.

Aufgrund der Beiziehung verschiedener Amtssachverständiger aus unterschiedlichen technischen Gebieten können einzelne Verfahren auch dementsprechend länger dauern.

Kosten

Diese variieren je nach Verfahren.

Bei Erhebungen und Verhandlungen vor Ort fallen Kommissionsgebühren in Höhe von Euro 50,00 pro halbe Stunde und Amtsperson an.

Für schriftliche Erledigungen der Behörde sind Bundesverwaltungsabgaben zu verrechnen. Diese Abgaben sind für Ansuchen, Projektunterlagen und alle weiteren projektbezogenen schriftlichen Eingaben zu entrichten. Je nach Verfahren fallen unterschiedliche Kosten an, welche nach den Bestimmungen der Bundesverwaltungsabgabenverordnung Tarif A und/oder Tarif B errechnet werden.

Im Zuge der Zustellung von schriftlichen Erledigungen werden weiters für Anbringen, Beilagen und Protokolle feste Gebühren verrechnet, die an die Finanzbehörde weiterzuleiten sind. Anträge werden mit Euro 14,30, Beilagen mit Euro 3,90/Bogen (max. jedoch € 21,80 pro Beilage), Pläne größer als A3 mit Euro 7,80 und Protokolle mit Euro 14,30 berechnet.

Bitte beachten Sie, dass auch für nicht benötigte Projektunterlagen feste Gebühren anfallen!

Kontakt

Referat für Gewerbliche Betriebsanlagen
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5080
E-Mail: bab@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

Weitere Unterlagen

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