Seit Oktober 2004 wurden zahlreiche Verwaltungsleistungen in den Aufgabenbereich des neu geschaffenen BürgerInnenamtes zusammengefasst. Durch diese Strukturreform wird für die BürgerInnen die Erledigung von Behördenwegen vereinfacht. Nach dem "One-Stop-Shop-Gedanken" sollen die BürgerInnen in diversen Lebenslagen möglichst nur einmal die Behörde aufsuchen müssen.
Hauptaufgabe des BürgerInnenamtes sind die meisten Personenstandsangelegenheiten, wie z.B. Geburtsbeurkundungen, Eheschließungen, Beurkundung von Sterbefällen, Staatsbürgerschafts- und Reisepassangelegenheiten, aber auch die Durchführung von Jubilarsehrungen.
Das Meldewesen und die Abwicklung von Wahlen gehören ebenso wie das Gewerberecht und Marktangelegenheiten zum Aufgabenbereich des Amtes. |