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Das Amt für Jugend und Familie bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien viele Angebote, wie bevölkerungsnahe Familiensozialarbeit, den Psychologischen Dienst mit Mediation und Familientherapie, Elternberatungsstellen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, Kostenzuschüsse für soziale Dienste und Kindererholungsaktionen.
Eine bunte Palette von Angeboten wird im Rahmen von offener Kinder- und Jugendarbeit/Jugendförderung sichergestellt.
Zum umfangreichen Aufgabengebiet des Amtes für Jugend und Familie gehören auch Hilfseinrichtungen für Familien wie Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften, bei Pflege- oder Adoptiveltern.
Das Amt für Jugend und Familie informiert über Rechte und Pflichten von Erziehungsberechtigten, nimmt seine Tätigkeit als Obsorgeträger und Obsorgeverwalter wahr und wird bei der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen ebenso wie in Fragen des Jugendschutzes aktiv (Jugendwohlfahrt/Recht).
Breiten Raum in allen Einrichtungen des Amtes nimmt die Gesundheitsfürsorge ein. In den Wirkungsbereich des Amtes für Jugend und Familie fallen auch die schulärztliche und logopädische Betreuung.
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