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Verwaltung

Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

Erforderliche Unterlagen
  1. Volljährige Verlobte haben - wenn die Eheschließung in Graz stattfindet - vorzulegen:
    a)
    Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate), bei in Graz Geborenen: Geburtsurkunde
    Für im Ausland Geborene: Geburtsurkunde oder Urkunde, die einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entspricht (jeweils nicht älter als 6 Monate).
    b) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen auch Reisepass usw.)
    c) wenn vorhanden: Nachweis des Wohnsitzes (gegebenenfalls des 
    Aufenthaltes)
    d) Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B."Ing.").
  2. Minderjährige Verlobte haben vorzulegen:*
    a)
    Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung.
    b) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss
    mit dem die Einwilligung ersetzt wird.
  3. Personen, für die ein/e Sachwalter/in bestellt wurde, haben zusätzlich vorzulegen:*
    Einwilligung des/der Sachwalters/in, oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

    *Hinweis: Bei Ausländer/innen sind die Bestimmungen des jeweiligen Heimatrechts zu berücksichtigen.
  4. Verlobte (Österreicher/innen und Ausländer/innen), die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen:
    a)
    Heiratsurkunde aller Vorehen.
    b) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde.
  5. Ausländische Verlobte haben zusätzlich vorzulegen:
    a)
    Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat).
    b) Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.B. Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums.
    c) Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung (z.B. "Ing.").
  6. Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern haben zusätzlich vorzulegen:
    Geburtsurkunden und - wenn vorhanden - Meldenachweis der Kinder
  7. Konventionsflüchtlinge haben zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass).

Noch Fragen?
Unsere StandesbeamtInnen informieren Sie gerne!
BürgerInnenamt, Referat Standesamt,
Joanneumring 6, 8011 Graz
Tel: ++43/316/872 - 5143 bis 5145, 5140
Fax: ++43/316/872 - 5149
e-mail: standesamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten

Weitere Informationen zu ausländischen Urkunden finden Sie hier.

 
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