
Grundsätzlich ist der Tod dem BürgerInnenamt, Referat Standesamt, am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Graz eingetreten ist.
Ereígnet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt.
Tritt der Tod zu Hause ein, so ist ein nächster Angehöriger des Verstorbenen verpflichtet, den Sterbefall unter Mitnahme der Personenstandsurkunden und der "Todesanzeige" zu melden. Auf Wunsch wird dieser Behördengang vom Bestattungsunternehmen durchgeführt.
Ausstellung der Sterbeurkunde
Kosten
Wege danach
Bestattungsunternehmen
Grazer Friedhöfe
zur Information:
Auskünfte über die Grabstätten Verstorbener erhalten sie - auch telefonisch - bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Für den Zentralfriedhof, den St.Peter Stadtfriedhof und den Steinfeldfriedhof gibt es eine eigene Verwaltung.
Auskünfte für diese Friedhöfe erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0316/82 96 84 Durchwahl 13 bzw. 23