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Verwaltung

Staatsbürgerschaftsnachweis

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung oder  Legitimation erworben werden.

Die Erwerbsart durch Abstammung bedeutet, dass ein eheliches Kind mit der Geburt automatisch Staatsbürger wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt österreichischer/r Staatsbürger/in ist.

Achtung: Unehelich geborene Kinder erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist.

Voraussetzung: Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises in Graz muss diejenige Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird, den Hauptwohnsitz in Graz haben.

Verleihung

Ich beantrage einen Staatsbürgerschaftsnachweis für:

mein Kind
mich selbst

Hinweis:
Wenn Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis für einen anschließenden Passantrag benötigen, dann erledigen wir den Passantrag gleich mit. 
Informationen über benötigte Unterlagen und Kosten finden Sie hier.


Kosten

 

Noch Fragen?
Unsere MitarbeiterInnen informieren Sie gerne!
BürgerInnenamt, Referat Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen
Schmiedgasse 26, 8011 Graz
Tel.: +43/316/872 - 5184 , 5185, 5187 und 5188
Fax: +43/316/872 - 5189
E-Mail: personenstandswesen@stadt.graz.at
Öffnungszeiten
Montags von 13 bis 15 Uhr nach Terminvereinbarung unter nachstehenden Telefonnummer:  872/5185, 5187 und 5188 

 
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