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Die beim Magistratsdirektor eingerichtete Innenrevision ist das magistratsinterne Prüfungsinstrument des Bürgermeisters. Die Aufgabenbereiche umfassen die Dienstaufsicht und die Überprüfung der Dienststellen des Magistrates im Sinne der Aufrechterhaltung eines geordneten, gesetzmäßigen, einheitlichen und zweckmäßigen Dienstbetriebes. |