
Alle Grazerinnen und Grazer können anlässlich der Vollendung ihres 90. und 95. Lebensjahres und ab dem 100. Lebensjahr jedes Jahr persönlich geehrt werden.
Eine Ehrung erfolgt auch für Ehepaare anlässlich der Goldenen (50 Jahre), Diamantenen (60 Jahre), Eisernen (65 Jahre), Steinernen (67 1/2 Jahre) oder Gnadenhochzeit (70 Jahre).
Ein Vertreter der Stadt Graz überreicht dem/der Jubilar/in ein Ehrengeschenk.
Anmeldung:
Jubilare, die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben, mögen sich bitte 4 Wochen vor dem Ereignis im BürgerInnenamt, Referat Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, persönlich oder telefonisch melden, damit weitere Einzelheiten besprochen werden können.
BürgerInnenamt
Ref. 1 - Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen
Schmiedgasse 26, 3. Stock, Zi.Nr. 332
Tel.: +43/316/872 - 5174, 5175
Fax: +43/316/872 - 5189
E-Mail: personenstandswesen@stadt.graz.at
Wie die einzelnen Hochzeitstage heißen, finden Sie hier.