
|
Die Aufgabenbereiche des Sozialamtes lassen sich grundsätzlich in 2 Kategorien, jene der Hoheitsverwaltung und jene der Privatwirtschaftsverwaltung, einteilen.
Zum Bereich der Hoheitsverwaltung zählen insbesondere Leistungen nach dem Steiermärkischen Sozialhilfe-, Behinderten- und Pflegeheimgesetz, während der Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung vor allem die freiwilligen Leistungen der Stadt Graz, die Leistungen und Hilfen für betagte Menschen, die städtischen Einrichtungen für SeniorInnen und die sozialen Dienste umfaßt.
|