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Naim Reyhani-Stiftungsfonds

Wichtig zu wissen

Das Sozialamt verwaltet den N. und S. Reyhani-Stiftungsfonds.

Der Zweck des Stiftungsfonds liegt in der finanziellen Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien, ab dem 14. Lebensjahr - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in der Steiermark seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz haben und die eine Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS) in Graz oder eine Berufsbildende Höhere Schule (BHS) in Graz besuchen und einen Notendurchschnitt von unter 2,2 aufweisen.

Das monatliche Haushaltseinkommen muss unter € 2.200,00 liegen, damit eine Zuordnung zur Zielgruppe möglich ist. Als Familieneinkommen zählen die Einkünfte der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung aller im gemeinsamen Haushalt lebender Personen, die für den/die Stipendiat:in unterhaltspflichtig sind. Der der/dem Stipendiat:in zukommende Kindesunterhalt ist der/dem Stipendiat:in auch als Einkommen anzurechnen. Unterhalt von Geschwisterkindern ist nicht zu berücksichtigen. Auch Familienbeihilfe zählt nicht als Einkommen.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Stipendium.

So funktioniert es + Formular

Für ein Stipendium des Naim Reyhani-Stiftungsfonds verwenden Sie bitte das Online-Antragsformular und senden Sie den Antrag samt den Unterlagen ab.

Notwendige Unterlagen

  • Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises des Stipendiaten/der Stipendiatin
  • Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin
  • Jahreszeugnis
  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis der letzten 12 Monate vor Antragstellung
  • Schulbesuchsbestätigung (wenn der/die Schüler:in, das Schuljahr an einer Allgemeinbildenden Höhere Schule (AHS) in Graz oder einer Berufsbildende Höhere Schule (BHS) in Graz erst begonnen hat)

Fristen + Termine

Anträge können ausschließlich im elektronischen Weg von 01. August bis 30. September (Fax, E-Mail, Online-Formular) eines jeden Jahres an das Sozialamt der Stadt Graz übermittelt werden können. Anträge, die außerhalb des genannten Zeitraums gestellt werden, werden nicht berücksichtigt.

Kosten: Keine

Kontakt

Wohnhaus für junge Erwachsene
8020 Graz, Überfuhrgasse 9
Tel: +43 316 872-6155
E-Mail: wohnhausje@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
8.00 bis 18.00 Uhr

Kontakt

Stabsstelle für Rechtsangelegenheiten

Tel.: +43 316 872-6324
Fax: +43 316 872-6409
E-Mail: rechtsangelegenheiten_soziales@stadt.graz.at

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