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Menschenrechtsberichte der Stadt Graz

Langversionen

Der Menschenrechtsbeirat erstellt seit 2007 jährlich einen Bericht zur Menschenrechtssituation in Graz. Beiträge aus Magistratsabteilungen und Zivilgesellschaft fließen in den Bericht ein und bilden die Basis für Empfehlungen an Politik und Verwaltung. Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz dient als eine Art „Kompass", der das Erreichen der Etappenziele auf dem Weg der Menschenrechtsstadt sichern soll.

2023
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2016/17
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2009
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2008
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2007
2007

Kurzversionen + Engische Versionen

Der Menschenrechtsbericht wird auch in Kurzform und einfach verständlicher Sprache veröffentlicht. Diese Kurzversionen umfassen die wichtigsten Ergebnisse des Berichts in seiner Langform, widerspiegeln daher jedoch nicht die vollständigen Informationen.

Die Kurzversion des Menschenrechtsberichts 2021 des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz ist erstmalig neben deutsch auch in insgesamt fünf weiteren Sprachversionen verfügbar. Menschenrechtsbericht 2021: Kurzversion in verschiedenen Sprachen

2023 Human Rights Report
2023 Human Rights Report
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2022
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2022 Human Rights Report
2022 Human Rights Report
2021
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2020
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2019
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2016/2017
2016/2017
2015
2015

Was enthält der Bericht?

Gemäß Geschäftsordnung ist der Menschenrechtsbeirat beauftragt, einen jährlichen Bericht zur Umsetzung der Menschenrechte auf kommunaler Ebene zu erstellen. Die Stadt Graz muss kontinuierlich über die Lage der Menschenrechte informiert sein. Bestehende Probleme sollen aufgezeigt werden, um Menschenrechtspolitik in der Stadt bedarfsgerecht und effizient gestalten zu können.

Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz dient als eine Art „Kompass", der das Erreichen der Etappenziele auf dem Weg der Menschenrechtsstadt sichern soll. Denn das Projekt „Menschenrechtsstadt Graz" ist keine Auszeichnung für bisher Geleistetes, sondern eine Selbstverpflichtung für die Zukunft und als fortwährender Prozess zu verstehen. Durch den partizipativen Ansatz in der Erstellung des Menschenrechtsberichtes wurde ein Instrument geschaffen mit dem möglichst viele AkteurInnen die Menschenrechtsarbeit in der Stadt Graz mitgestalten und entsprechende Schwerpunkte setzen können. Der Bericht wird der Stadtregierung und dem Gemeinderat vorgelegt.

Es wurde beschlossen, jeweils zweijährlich einen umfassenden Gesamtbericht zur Situation der Menschenrechte in der Stadt Graz und alternierend Evaluationsberichte zu erstellen. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit dem ETC Graz mit der Erstellung und Koordination der Menschenrechtsberichte betraut ist.

Ziele des Menschenrechtsberichts

  • Die Menschenrechtsstadt Graz ist über die Lage der Menschenrechte informiert.
  • Bestehende Defizite werden aufgezeigt, um Menschenrechtspolitik in der Stadt bedarfsgerecht und effizient gestalten zu können.
  • Möglichst viele AkteurInnen können sich im Bereich der Umsetzung und Anwendung der Menschenrechte auf kommunaler Ebene einbringen.
  • Der Bericht stellt die Grundlage für den Bericht an die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus dar.
  • Der Menschenrechtsbericht soll zur breiteren Bewusstseinsbildung und Bekanntheit der Menschenrechtsstadtidee und ihrer Bedeutung in der Bevölkerung zur Etablierung einer gelebten Kultur der Menschenrechte beitragen.
  • Der Gesamtbericht umfasst Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Menschenrechtssituation.
  • Der Evaluationsbericht überprüft die Fortschritte und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen und die Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen und ausgewählter Empfehlungen des vorangegangenen Berichtes.

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Menschenrechtsbeirat