
Mit 15. Juni 2009 werden für Kinder ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt.
Auf diesem werden bis zum 12. Lebensjahr unter anderem das Lichtbild und ab dem 12. Geburtstag auch die Fingerprints gespeichert.
Hinweis: Bestehende Kindeseintragungen verlieren mit 15.6.2012 ihre Gültigkeit (siehe Foto rechts). Eine Kindesmiteintragung in den Reisepass der Eltern ist seit 15.6.2009 nicht mehr möglich.
Gültigkeitsdauer der Reisepässe/Personalausweise:
Antragstellung:
eheliches Kind: AntragstellerIn ist ein Elternteil.
Kind aus geschiedener Ehe oder Lebensgemeinschaft: AntragstellerIn ist die Person mit dem gesetzlichen Sorgerecht.
Das Kind muss auch persönlich erscheinen!
erforderliche Unterlagen:
Urkunden immer im Original mitbringen!
AntragstellerIn (siehe Voraussetzung): Bitte amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Geburtsurkunde des Kindes
1 Passfoto (EU-konform)
Nachweis der Staatsbürgerschaft durch:
Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
Gegebenenfalls die Reisepässe der Kindeseltern zur Streichung der Eintragung oder alter Reisepass des Kindes.
zusätzlich bei Kindern aus geschiedener Ehe:
rechtskräftiges Scheidungsurteil oder -vergleich (Stempel des Gerichts oder Amtsbestätigung)
rechtskräftiger Obsorgebeschluss oder Pflegschaftsbescheinigung (Stempel des Gerichts oder Amtsbestätigung)