Unternehmer, die in einer im Stadtgebiet von Graz gelegenen Betriebsstätte Dienstnehmer beschäftigen, haben, unter Berücksichtigung von Freibetrag (€ 1.095,--) und Freigrenze (€1.460,--), die Kommunalsteuer in Höhe von 3 % der ausbezahlten Bruttolöhne zu entrichten. Fälligkeit ist jeweils der 15. des Folgemonats.
Die Kommunalsteuererklärung ist jährlich bis 31.3. des Folgejahres über Finanzonline einzureichen.