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Sachprogramme zum STEK

Allgemein

Die sachbereichsbezogenen Ziele und Maßnahmen stellen im Stadtentwicklungskonzept ein generelles Bekenntnis der Stadt Graz zur qualitätsvollen Stadtentwicklung dar. Die Raumordnungsgrundsätze gemäß § 3 StROG 2010 sind jedenfalls zu beachten.

Kommunales Energiekonzept (KEK)

Kommunales Energiekonzept (KEK) 2017 gemäß Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010

Die Stadt Graz ist durch Gesetze und Verordnungen des Landes Steiermark verpflichtet, ein „Kommunales Energiekonzept" zu erlassen. Dieses stellt die Entwicklungsmöglichkeiten der Fernwärmeversorgung für das Stadtgebiet dar (Fernwärmeausbauplan) und wurde von der Stadtplanung und dem Umweltamt der Stadt Graz in technischer Abstimmung mit dem Fernwärmeversorger erarbeitet.

Bereits 2011 wurde ein Kommunales Energiekonzept 2011 (KEK) im Grazer Gemeinderat beschlossen. Es stellte die Ausbauvorhaben des Fernwärmenetzes (und erläuternd auch des Erdgasnetzes) seitens des Fernwärmeversorgers aus damaliger Sicht dar. Aufgrund der seit 2011 erfolgten Siedlungsentwicklung, der inzwischen erfolgten Revision des Flächenwidmungsplanes und dem seit damals erfolgten Ausbau des Fernwärmenetzes, erfolgte 2017 eine entsprechende Überarbeitung. Im Zuge dieser Aktualisierung werden die Ausbauvorhaben des Fernwärmenetzes und des Erdgas - Verteilnetzgebietes separat dargestellt.

Das Kommunale Energiekonzept 2017 gemäß Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 wurde am 19. Oktober 2017 im Grazer Gemeinderat beschlossen. Es entfaltet keine direkte Rechtswirkung, ist jedoch eine Voraussetzung für die Verordnung von Fernwärmeanschlusspflichten.

Inhalte
Das Kommunale Energiekonzept 2017 (KEK) besteht aus der "Verordnung", der "planlichen Darstellung" und dem "Erläuterungsbericht".

Energie- und Klimaschutzkonzept Graz 2020 (KEK Graz 2020) 

Das kommunale Energie- und Klimaschutzkonzept Graz 2020 (kurz: KEK Graz 2020) ist der Energiemasterplan für Graz mit dem Ziel, eine nachhaltige Energiebereitstellung und -versorgung sowie ein nachhaltiges Energiemanagement im Raum Graz sicherzustellen. Der Grundsatzbeschluss zum KEK Graz 2020 durch den Gemeinderat erfolgte 2008. Daraufhin wurden Aktionsteams aus VertreterInnen von Magistrat Graz, Holding Graz, städtischen Beteiligungen, Politik, Land Steiermark, Wirtschafts- und Arbeiterkammer, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen aus dem Bereich Bauen gebildet.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Fernwärmeanschlussbereiche

Die Stadt Graz ist im Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft (LGBl. Nr. 53/2011) als Vorranggebiet zur lufthygienischen Sanierung in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen von Raumheizungen ausgewiesen. Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2017 (GZ.: A14-060360/2016/0001 bzw. GZ.: A23-028645/2013/0015), zudem das Kommunale Energiekonzept 2017 gem. StROG (KEK 2017) gem. StROG 2010 beschlossen.

In diesem werden die Entwicklungsmöglichkeiten einer Fernwärmeversorgung für das Grazer Gemeindegebiet dargestellt (Fernwärmeausbauplan). Darüber hinaus sind im KEK 2017 keine weiteren Maßnahmen zur lufthygienischen Sanierung vorgesehen.

Gemäß § 22 (9) StROG 2010 hat jede Gemeinde für das Gemeindegebiet oder für Teile desselben die Verpflichtung zum Anschluss an ein Fernwärmesystem (Fernwärmeanschlussbereich) festzulegen, wenn

a) sie in einem Vorranggebiet für lufthygienische Sanierung liegt
b) sie ein kommunales Energiekonzept erlassen hat
c) für die Errichtung und den Ausbau der Fernwärmeversorgung eine verbindliche Zusage des Fernwärmeversorgungsunternehmens vorliegt.

Inhalt
Der Fernwärmeanschlussbereich besteht aus der Verordnung, dem Erläuterungsbericht und der "planlichen Darstellung".

Das Stadtplanungsamt und das Umweltamt der Stadt Graz haben in Abstimmung mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, und der Energie Graz GmbH & Co KG (EGG) als Fernwärmeversorger eine Gebietsauswahl für den verpflichtenden Fernwärmeanschlussbereich in nunmehr 41 Teilgebieten der Stadt Graz getroffen.

Planliche Darstellung
Eine Übersicht der verpflichtenden Fernwärmeanschlussbereiche der 41 Teilgebiete der Stadt Graz finden Sie hier:

Sachprogramm Grünraum

Das beschlossene Sachprogramm Grünraum fließt in Form zahlreicher konkreter Grünflächenfestlegungen auch in das vorliegende STEK ein.

Eine wertvolle Aktualisierung und Vertiefung stellt die für das 4.0 STEK im Jahr 2010 erstellte Studie „Freiflächenausstattung Graz" dar, welche - aufbauend auf einer aktuellen Analyse der tatsächlich verfügbaren Grünräume - Handlungsempfehlungen formuliert, welche ebenfalls Berücksichtigung fanden.

Nicht zuletzt wurde bereits am 19. April 2007 das „Grüne Netz Graz" im Gemeinderat beschlossen, welches sich vor allem mit bestehenden und anzustrebenden Grünverbindungen durch das Stadtgebiet befasst.

Sachprogramm Grazer Bäche

Das in Zusammenarbeit von Land Steiermark und Stadt Graz erstellte Sachprogramm Grazer Bäche (2006) bildet die Basis für alle laufenden und künftigen Detailplanungen und Umsetzungen von Hochwasserschutzmaßnahmen und insofern auch für das STEK.

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