Unter Personalentwicklung werden bei der Stadt Graz all jene Aktivitäten verstanden, die eine langfristige Abdeckung des quantitativen und qualitativen Personalbedarfs ermöglichen. Zu den Aufgaben der Personalentwicklung gehören:
- Suche und Auswahl von MitarbeiterInnen nach einem objektivierten Auswahlverfahren (Objektivierungsrichtlinien)
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen in sämtlichen Aufgabenbereichen der Verwaltung unter Einsatz der Instrumente:
a) Dienstprüfungswesen
b) Lehrlingsausbildung
c) Bildungskonzept - Erstellung eines bedarfsorientierten Seminarprogramms der Verwaltungsakademie der Stadt Graz
- Stellen-/Prozessbeschreibung und Stellenbewertung - um gleiche Bezahlung für vergleichbare Tätigkeiten möglich zu machen.