Dieser Aufgabenbereich des Stadtvermessungsamtes umfasst die Mitwirkung im Behördenverfahren zur Vollziehung des Steiermärkischen Baugesetzes und verwaltungstechnische Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Baugesetz, Vermessungsgesetz (VermG), Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG) und anderen Bundes- und Landesgesetzen, sowie Verordnungen und Beschlüssen von Organen der Stadt Graz.
Vermessungstechnische Angelegenheiten umfassen Vermessungen zum Zweck der Erstellung von Plänen, Stellungnahmen, Baukontrollen und des städtischen Höhennetzes. Sie bilden im Interessensbereich städtischer Anliegen eine wichtige Grundlage für Studien und Planungen. Außerdem werden Absteckungen von Grenzen, Fluchtlinien, Trassierungen und sonstigen Bauvorhaben vorgenommen.
Das Stadtvermessungsamt führt vorstehende Tätigkeiten zumeist im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Graz aus. Fertige Produkte und sonstige Leistungen, sowie Auskünfte technischer und rechtlicher Art werden an Interessenten abgegeben, zum Teil gegen Kostenersatz.