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Verwaltung

Mietzinszuzahlung

Leitung:
Mag. Ulrike Harger

Schillerplatz 4, 4. Stock
8011 Graz

Tel.: +43/316/872-5423
Fax: +43/316/872-5409
E-Mail: mietzinszuzahlung@stadt.graz.at

 

Vom Referat für Mietzinszuzahlungen werden Ansuchen um Mietzinszuzahlungen aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien behandelt.

 

Jeder/Jede MieterIn einer Gemeindewohnung bzw. einer Wohnung in einem Übertragungswohnbau kann, wenn die Wohnungskosten ein Drittel des Nettofamilieneinkommens übersteigen, einen Antrag auf Gewährung einer Mietzinszuzahlung stellen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Graz nach den Kriterien des "Leistbaren Wohnens".

Was ist zu beachten?                      Kontakt Mietzinszuzahlung

 
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