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Verwaltung

04.01.2011

Hundeabgabe

Beschreibung der Dienstleistung
  • Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Abteilung für Gemeindeabgaben erstellt die Hundesteuerbescheide und führt  Erhebungsverfahren durch. 
  • Die Hundesteuer ist eine Jahresabgabe und ist bis 15.3. des laufenden Jahres zu entrichten. Sie beträgt für einen Hund € 43,00 pro Jahr, für einen zweiten Hund € 64,50 und für einen dritten € 86,00.
 
Besonderheiten
  • Auf Antrag des Hundehalters, der bis 28.2. des jeweiligen Jahres zu stellen ist, wird die Abgabe mit € 2,18 für Hunde festgesetzt, die ständig zur Bewachung von land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben, Gebäuden, die vom nächststehenden Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen oder Heimgärten erforderlich sind.
  • Die Abgabe für Zwingerhunde beträgt € 21,50. Abgabebefreiungen werden auf Antrag für Hunde gewährt, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
 
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-3444
Fax.: +43 (0316) 872-3459
gemeindeabgaben@stadt.graz.at

 
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