Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Abteilung für Gemeindeabgaben erstellt die Hundesteuerbescheide und führt Erhebungsverfahren durch.
Die Hundesteuer ist eine Jahresabgabe und ist bis 15.3. des laufenden Jahres zu entrichten. Sie beträgt für einen Hund € 43,00 pro Jahr, für einen zweiten Hund € 64,50 und für einen dritten € 86,00.
Auf Antrag des Hundehalters, der bis 28.2. des jeweiligen Jahres zu stellen ist, wird die Abgabe mit € 2,18 für Hunde festgesetzt, die ständig zur Bewachung von land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben, Gebäuden, die vom nächststehenden Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen oder Heimgärten erforderlich sind.
Die Abgabe für Zwingerhunde beträgt € 21,50. Abgabebefreiungen werden auf Antrag für Hunde gewährt, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.