
Anspruch auf mobile soziale Dienste haben jene Personen, die wegen Krankheit, Gebrechen oder altersbedingter Leiden der Hilfe Dritter bedürfen.
Ziel ist es, diese Personen bei der Führung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens und dem Verbleiben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung so lange als möglich zu unterstützen.
Für jeden Grazer Stadtbezirk zeichnet eine Trägerorganisation, die mit der Stadt Graz - Sozialamt einen Betreuungsvertrag abgeschlossen hat, hauptverantwortlich.
Bitte kontaktieren Sie gegebenenfalls die jeweilige Stützpunktleitung Ihres Wohnbezirkes.
Eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester stattet Ihnen vor Ort einen Hausbesuch zur Abklärung der erforderlichen Betreuung ab.
Der jeweilige Stundentarif wird nach einem sozial gestaffelten KlientenInnenbeitragsmodell ermittelt und ist u.a. abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens, des Pflegegeldes und der Menge der benötigten Stunden. Die für Sie zuständige Trägerorganisation ermittelt für Sie den zu leistenden Kostenanteil. Von Seiten der Stadt Graz - Sozialamt wird jede von den Trägerorganisationen erbrachte Betreuungsstunde zu etwa einem Drittel bezuschusst. Auch von Seiten des Landes Steiermark erhalten die Trägerorganisationen Kostenrefundierungen.
Pflegeaufsicht Stadt Graz - Sozialamt, Referat für Sozialplanung,
Schmiedgasse 26, 8010 Graz,
Heide Dittmer, Tel.: +43(316)872-6428,
Rosa Maria Kouba, Tel.: +43(316)872-6426
Sabine Zanier, Tel.: +43(316)872-6425