Alle LiegenschaftseigentümerInnen im Stadtgebiet von Graz, die die städtische Müllabfuhr in Anspruch nehmen, sind abgabepflichtig.
Müllabfuhrgebührenbescheide sind Dauerbescheide. Sie behalten so lange ihre Gültigkeit, bis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Änderung eintritt. Die Abgabe ist vierteljährlich zu entrichten.