Suche starten


Verwaltung

01.01.2010

Müllabfuhrgebühr

Beschreibung der Dienstleistung
  • Alle LiegenschaftseigentümerInnen im Stadtgebiet von Graz, die die städtische Müllabfuhr in Anspruch nehmen, sind abgabepflichtig.
  • Müllabfuhrgebührenbescheide sind Dauerbescheide. Sie behalten so lange ihre Gültigkeit, bis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Änderung eintritt.  Die Abgabe ist vierteljährlich zu entrichten.
 
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-3412
Fax.: +43 (0316) 872-3419
gemeindeabgaben@stadt.graz.at

 
Mehr zum Thema
  • socialbuttons