
Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufer und Schalenwild (Zuchtwild) unterliegen (mit definierten Ausnahmen) nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung und Beurteilung. Beabsichtigte Schlachtungen müssen beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Das Gesundheitsamt leitet die Meldungen an die zuständigen Tierärzte weiter. Die Schlachterlaubnis erteilen die zuständigen Tierärzte und führen danach die Fleischuntersuchung durch.
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