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BürgerInnen-Service


15.06.2010

Schlachttier- und Fleischuntersuchung - Anmeldung

Beschreibung der Dienstleistung

Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufer und Schalenwild (Zuchtwild) unterliegen (mit definierten Ausnahmen) nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung und Beurteilung. Beabsichtigte Schlachtungen müssen beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Das Gesundheitsamt leitet die Meldungen an die zuständigen Tierärzte weiter.  Die Schlachterlaubnis erteilen die zuständigen Tierärzte und führen danach die Fleischuntersuchung durch.

 
Dienstleister
Servicestelle
Besonderheiten

Die  Schlachtung darf nicht vor erteilter Erlaubnis stattfinden.

 
Gebühren

Die Untersuchungen sind kostenpflichtig.

 
Kontakt

Tel.:  +43 316 872-3281
Fax.: +43 316 872-3289
veterinaeramt@stadt.graz.at

 
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