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Kindergärten der Stadt Graz

Standorte
 

Übersicht der Standorte nach Bezirken.


Übersicht der Standorte alphabetisch.

 
Informationen zur Vormerkung
Lebensraum für Kinder von drei bis sechs Jahren. 
Lebensraum für Kinder von drei bis sechs Jahren.
 

Die Online-Vormerkung ist zwar abgelaufen, Sie haben aber natürlich weiterhin die Möglichkeit, Ihr Kind in einem städtischen Kindergarten vormerken zu lassen.

Kontaktieren Sie bitte DeinGraz-Plattform für Kinderbildung und -betreuung

Folder Elterninformation für die Vormerkung 2013/2014

Aufnahme Heilpädagogischer Kindergarten Panoramagasse
Die Aufnahme von Integrationskinder für die Integrationsgruppen und die Kooperative Stammgruppe erfolgt ab sofort.
Voranmeldung unter 0316/872-2644 erforderlich.

 
Öffnungszeiten

Die städtischen Kindergärten haben seit dem Betreuungsjahr 2011/2012 einheitliche Öffnungszeiten.

Jede Einrichtung hat
montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr geöffnet,
Halbtagsgruppen sind von 7 bis 13 Uhr geöffnet. 

Die Aufenthaltszeit eines Kindes pro Tag darf 10 Stunden nicht überschreiten.


Sommerferien 2013: Weiters bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Sommerbetreuung vom 8. Juli bis einschließlich 30. August 2013 in ausgewählten Sommerkindergärten an.
In der letzten Ferienwoche vor Schulbeginn, vom 2. bis 6. September 2013, haben die städtischen Kindergärten geschlossen.

Nähere Details bezüglich der Ferienkindergärten und Anmeldung erhalten Sie in Ihrem Kindergarten.

Hinweis zu den Beiträgen im Sommer:
Für die 5jährigen Kinder ist der Besuch im letzten Jahr vor Schuleintritt halbtags gratis. Die halbtägige Betreuung im Sommer ist allerdings nicht gratis (die sozial gestaffelten Beiträge für die 3 bis 4jährigen Kinder kommen hier zur Anwendung). Ist für das laufende Betreuungsjahr 2012/13 bereits eine Einstufung nach der Beitragsstaffel für die 5jährigen Kinder erfolgt (bei Ganztagsplatz oder Halbtagsplatz mit Essen), so kennt man die Beitragsstufe und kann aus der Beitragsstaffel für die 3 bis 4jährigen Kinder den zu zahlenden Elternbeitrag ablesen. Ist die Einstufung für die 5jährigen Kinder für das laufende Betreuungsjahr noch nicht erfolgt und will man um eine Beitragsermäßigung für den Sommer ansuchen, müssen die Eltern ihr Ansuchen inkl. vollständiger Unterlagen bei den Servicestellen bzw. im Servicecenter der Stadt Graz abgeben.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot die Sicherheit zu bieten, Ihr Kind in einem unserer städtischen Kindergärten auch im Sommer gut betreut zu wissen.

 
Kindergartenbeitrag
Im Rahmen der Wiedereinführung des Kindergartenbeitrags hat das Land Steiermark zum Betreuungsjahr 2011/2012 gesetzlich geregelt, dass die Höhe des Beitrags abhängig ist vom gebuchten Betreuungsausmaß. Die Eltern können sich zwischen einer täglichen Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden, also halbtags, oder ganztags bis zu acht oder bis zu zehn Stunden entscheiden. Sowohl die Höhe des Kindergarten- als auch des Essensbeitrags sind je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten gestaffelt.

Eltern, deren Kinder im Betreuungsjahr 2013/14 einen Kindergarten besuchen und eine Reduzierung gemäß dem Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetz der Beitragsvorschreibung wollen, müssen die Beitragsvorschreibung samt vollständiger Unterlagen sowie der unterschriebenen Checkliste ab Mai bis spätestens 30. Juni 2013 in einer Servicestelle/Servicecenter  der Stadt Graz einbringen.

Bitte beachten: Fristgerechte Nachweise sind nur dann zu berücksichtigen, wenn die vollständigen Nachweise aller gemäß § 3 a Abs. 1 Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetz zu berücksichtigenden Personen vorgelegt werden. Sollten Unterlagen nicht vorgelegt werden können, um bis spätestens 30. Juni 2013 mit einer ausreichenden Begründung um Fristerstreckung angesucht werden.

siehe unten stehend "Mehr zum Thema": Kindergarten-Beiträge

Welche Unterlagen brauchen Eltern für Beitragsermäßigungen?
Checkliste für Kindergärten in mehrenen Sprachen

Alleinerziehende Mütter oder Väter / Unterhaltsvereinbarung

Im Herbst erhalten Sie von Ihrer Einrichtung die reduzierten Beitragsvorschreibungen. Es ergehen keine gesonderten Verständigungen an die AntragstellerIn.

Jene Eltern/Erziehungsberechtigten, die den Höchstbeitrag bezahlen, unterschreiben direkt in der Einrichtung die Beitragsvorschreibung und brauchen nicht zur Berechnung gehen.

 
 
 
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