

Die Vormerkung im Kindergarten erfolgt von 05. März bis 09. März 2012 für das Betreuungsjahr 2012/2013. In dieser Woche können Sie von Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr Ihr Kind persönlich bei der Leiterin bzw. ihrer Vertretung vormerken lassen.
In Halbstagskindergärten ist Vormerkzeit von 7.30 bis 13.00 Uhr.
online Anmeldung ab 05. März 2012
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Formular zur Anmeldung - private Kindergärten
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Die städtischen Kindergärten führen ab dem Betreuungsjahr 2011/2012 einheitliche Öffnungszeiten ein. Jede Einrichtung hat dann montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr geöffnet. Die Aufenthaltszeit eines Kindes pro Tag darf 10 Stunden nicht überschreiten.
In den Ferienzeiten haben für die Kinder der städtischen Kindergärten Ferienkindergärten geöffnet, in denen die Kinder von ausgebildeten Kindergartenpädagoginnen ein Ferienprogramm geboten bekommen.
Im Rahmen der Wiedereinführung des Kindergartenbeitrags hat das Land Steiermark ab dem kommenden Betreuungsjahr gesetzlich geregelt, dass die Höhe des Beitrags abhängig ist vom gebuchten Betreuungsausmaß. Die Eltern können sich zwischen einer täglichen Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden, also halbtags, oder ganztags bis zu acht oder bis zu zehn Stunden entscheiden. Sowohl die Höhe des Kindergarten- als auch des Essensbeitrags sind je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten gestaffelt.