
Eine Meldeauskunft kann über den Hauptwohnsitz einer anderen Person beantragt werden.
Das Ansuchen kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson gestellt werden.
Zuständigkeit:
Voraussetzung:
Hinweis: Auskünfte von Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen
Exekutionstitel haben.
Achtung: Es besteht für einige Personen die Möglichkeit, einen Antrag auf
Auskunftssperre zu stellen. In Frage kommen beispielsweise
Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen
können oder Fälle von Inkognitoadoptionen.