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Verwaltung

Meldeauskunft

Wie mache ich jemanden ausfindig?

Eine Meldeauskunft kann über den Hauptwohnsitz einer anderen Person beantragt werden.
Das Ansuchen kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson gestellt werden.

 

Zuständigkeit:

  • der Meldeservice des Gemeindeamtes bzw. des Magistrates
    (in Städten mit eigenem Statut)

Voraussetzung:

  • Vor- und Familienname
  • ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können
    (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit, frühere Adresse)

 

 
Erforderliche Dokumente

 

  • formloser Antrag
  • amtlicher Lichtbildausweis

 

 
Gebühren
  • für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: EUR 2,10
  • für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): EUR 3,--
  • bei schriftlicher Antragstellung: EUR 14,30 (entfällt bei mündlichen Antragstellung)


    Sie können die Abgaben bar oder durch Einzahlung mit Bankomat- bzw. Kreditkarte entrichten

    An Kreditkarten werden akzeptiert: Mastercard (Eurocard), Diners Club, American Express, Visa und Jcb.


Hinweis: Auskünfte von Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen
Exekutionstitel haben.


Achtung: Es besteht für einige Personen die Möglichkeit, einen Antrag auf
Auskunftssperre zu stellen. In Frage kommen beispielsweise
Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen
können oder Fälle von Inkognitoadoptionen.

 
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