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Gleichbehandlung
- Nach dem Gleichbehandlungsgesetz des Landes Steiermark gibt es in der Stadt Graz eine Gleichbehandlungsbeauftragte, die für die Bediensteten der Stadt und nach dem Gleichbehandlungsgebot auch für die Grazer Bevölkerung Ansprechpartnerin in Sachen Gleichbehandlung ist.
- Auch in der Gleichbehandlungskommission des Landes Steiermark ist die Stadt Graz durch ein vom Gemeinderat bestelltes Mitglied vertreten.
