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Verwaltung

3.0 Stadtentwicklungskonzept

in der Fassung 3.04

Jede Gemeinde hat entsprechend den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes ein örtliches Entwicklungskonzept (Stadtentwicklungskonzept) aufzustellen. Dieses hat, ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme, unter Beachtung der Raumordnungsgrundsätze und Bedachtnahme auf überörtliche Planungen die langfristigen Entwicklungsziele aufeinander abgestimmt festzulegen.

Detaillierte Informationen können Sie dem Stadtentwicklungskonzept entnehmen, das Ihnen in gesamter Länge inklusive Planungsprozess und Funktionsbeschreibung im Adobe-Acrobat-Format (pdf) zur Verfügung steht.

 
 
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