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Verwaltung

25.08.2011

Vorbehaltsflächen - Entschädigungsverfahren

Beschreibung der Dienstleistung

LiegenschaftseigentümerInnen, deren Liegenschaften im Flächenwidmungsplan gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz als Vorbehaltsflächen ausgewiesen sind, können den Antrag auf Entschädigung bzw. Einlösung bei der Abteilung für Immobilien stellen.

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.immobilien.graz.at !

 
Mitzubringende Unterlagen

Formloses Ansuchen

 
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-2911 bzw. 2912
Fax.: +43 (0316) 872-2909
mail: immobilien@stadt.graz.at
Homepage: www.immobilien.graz.at

 
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