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Verwaltung

16.11.2006

SchülerInnenbeförderung

Beschreibung der Dienstleistung

SchülerInnen, deren Wohnsitz an den öffentlichen Linienverkehr angebunden ist, haben Anspruch auf Schülerfreifahrt. Die Antragsformulare liegen in den Schuldirektionen auf. SchülerInnen, deren Wohnsitz nicht an den öffentlichen Verkehr angebunden ist, können unter bestimmten Voraussetzungen im Gelegenheitsverkehr (Schulbus) zur Schule befördert werden. Das Stadtschulamt stellt die Linien zusammen, wählt Unternehmen aus und schlägt diese dem Finanzamt zum Vertragsabschluss vor.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Die Beförderung gilt nur für die Strecke Wohnort zur Schule und zurück.

 
Gebühren

Selbstbehalt

 
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-7434
Fax.: +43 (0316) 872-7409
stadtschulamt@stadt.graz.at

 
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