
Die Bekanntgabe bzw. Erklärung über einen Austritt aus einer in Österreich anerkannten Religions- bzw. Glaubensgemeinschaft können GrazerInnen (Hauptwohnsitz in Graz) im BürgerInnenamt abgeben.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Graz
Der Austritt kann
Gebührenfrei
Falls jedoch eine Bestätigung über den Austritt gewünscht wird, sind € 14,30 feste Gebühren und € 2,10 Euro Verwaltungsabgabe zu entrichten.
Eine Bestätigung ist für ArbeitnehmerInnen in Deutschland notwendig, bzw. bei Eintritt in eine andere Glaubensgemeinschaft.
Die Bestätigung kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt angefordert werden.
Tel.: +43 (0316) 872-5176
Fax.: +43 (0316) 872-5189
mail: personenstandswesen@stadt.graz.at
Öffnungszeiten