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BürgerInnen-Service


07.12.2009

Kirchenaustritt

Beschreibung der Dienstleistung

Die Bekanntgabe bzw. Erklärung über einen Austritt aus einer in Österreich anerkannten Religions- bzw. Glaubensgemeinschaft können GrazerInnen (Hauptwohnsitz in Graz) im BürgerInnenamt abgeben.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Graz 

Der Austritt kann

  • online
  • schriftlich
  • per Fax (formloses Schreiben unter Beifügung der Dokumente) oder
  • persönlich
    bekannt geben werden.
 
Mitzubringende Unterlagen
  • Kirchenbeitragsnummer (Schreiben oder Erlagschein der Kirche), Taufschein oder sonstiger Nachweis der Zugehörigkeit
  • amtlicher Lichtbildausweis
 
Gebühren

Gebührenfrei
Falls jedoch eine Bestätigung über den Austritt gewünscht wird, sind € 14,30 feste Gebühren und € 2,10 Euro Verwaltungsabgabe zu entrichten.
Eine Bestätigung ist für ArbeitnehmerInnen in Deutschland notwendig, bzw. bei Eintritt in eine andere Glaubensgemeinschaft.
Die Bestätigung kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt angefordert werden.

 
Formular zum Herunterladen
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-5176
Fax.: +43 (0316) 872-5189
mail: personenstandswesen@stadt.graz.at
Öffnungszeiten

 
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