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Verwaltung

Hundeabgabe

  • Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig.  Die Hundesteuer ist eine Jahresabgabe und ist bis 15.3. des laufenden Jahres zu entrichten. Sie beträgt für einen Hund    € 47,00 pro Jahr, für einen zweiten Hund €  70,50 und für einen dritten  und jeden weiteren Hund €  94,00.
  • Auf Antrag des Hundehalters, der bis 28.2. des jeweiligen Jahres zu stellen ist, wird die Abgabe
    mit €  2,18 für Hunde festgesetzt, die ständig zur Bewachung von land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben, Gebäuden, die vom nächststehenden Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen oder Heimgärten, erforderlich sind. Die Abgabe für Zwingerhunde beträgt €  23,50.
  • Abgabebefreiungen werden auf Antrag für Hunde gewährt, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
  • Entsprechende Erhebungsverfahren führt die Abteilung für Gemeindeabgaben durch.
     

Referatsleiterin:
Roswitha SCHARL
Tel.: 0316/872 - 3440
E-mail: roswitha.scharl@stadt.graz.at


Referentin:
Ingeborg NADER
Tel.: 0316/872 - 3444
E-Mail: ingeborg.nader@stadt.graz.at

Hundeabgabeordnung

 
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