- Das Halten von Hunden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahresabgabe und ist bis 15.3. des laufenden Jahres zu entrichten. Sie beträgt für einen Hund € 47,00 pro Jahr, für einen zweiten Hund € 70,50 und für einen dritten und jeden weiteren Hund € 94,00.
- Auf Antrag des Hundehalters, der bis 28.2. des jeweiligen Jahres zu stellen ist, wird die Abgabe
mit € 2,18 für Hunde festgesetzt, die ständig zur Bewachung von land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben, Gebäuden, die vom nächststehenden Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen oder Heimgärten, erforderlich sind. Die Abgabe für Zwingerhunde beträgt € 23,50.
- Abgabebefreiungen werden auf Antrag für Hunde gewährt, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
- Entsprechende Erhebungsverfahren führt die Abteilung für Gemeindeabgaben durch.
Referatsleiterin:
Roswitha SCHARL
Tel.: 0316/872 - 3440
E-mail: roswitha.scharl@stadt.graz.at
Referentin:
Ingeborg NADER
Tel.: 0316/872 - 3444
E-Mail: ingeborg.nader@stadt.graz.at
Hundeabgabeordnung