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Verwaltung

Hilfsmittel

Zuschuss für Heilbehelfe

Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Zuschussleistungen für den Ankauf von Heilbehelfen (Körperersatzstücke, technische Hilfsmittel, Dolmetschleistungen für Gebärdensprache, orthopädische Behelfe) bzw. für die Adaptierung von Wohnungen oder Fahrzeugen stellen.

 
Erforderliche Unterlagen

Kostenvoranschläge; bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz: Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.

 
Zuschuss / Kostenübernahme für Heilbehandlung

Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Zuschussleistung/Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Therapien, Heilmittel (z.B. kieferorthopädische Behandlung) und Pflege in Kranken- , Kur- oder sonstigen Anstalten stellen.

 
Erforderliche Unterlagen

Therapieplan, ärztliche Verordnung; bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz: Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.

 
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