
Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme für behinderungsbedingte Mehrkosten stellen. Dazu zählen Kosten für die Frühförderung, für die integrative Zusatzbetreuung in Kindergärten, für den Besuch von heilpädagogischen Kindergärten und Horten sowie Schulen.
Frühförderplan, ärztliche Verordnung
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung
bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz: Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n )Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme/-beteiligung für Ausbildung, Weiterbildung , Um- und Nachschulungen stellen.
Zuweisung des AMS für berufl. Eingliederung, Bestätigung des Anbieters
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung
Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Das Sozialamt erteilt die bescheidmäßige Bestätigung für Menschen mit Behinderung, dass sie die Voraussetzungen für einen Lohnkostenzuschuss erfüllen. Nach Antragstellung durch den Dienstgeber wird die Höhe des Zuschusses gesondert festgelegt.
Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz: Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden). Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.
Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme stellen.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung
Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz: Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).