
Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den Angelegenheiten
1. Änderungen des Statutes der Landeshauptstadt Graz sowie auf Grund des Statutes vom Gemeinderat zu erlassende Durchführungsvorschriften und deren Änderungen;
2. Entscheidungen über Angelegenheiten der Funktionäre und Mandatare sowie Personalangelegenheiten städtischer Bediensteter, die zugleich städtische Funktionäre oder Mandatare sind, soweit diese Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Funktions- bzw. Mandatsausübung zur Entscheidung durch den Gemeinderat kommen; in allen Fällen jedoch nur dann, wenn es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche handelt.
3. die von der Mag. Abt. 1 durchzuführen sind;
4. der Organisation und EDV;
5. Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in Angelegenheiten der Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr