Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den Angelegenheiten
- Entscheidungen über Rechtsmittel einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Unfallfürsorgeangelegenheiten;
- Beschlussfassung über Stellungnahmen zu Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden in Dienstrechtsangelegenheiten und Unfallfürsorgeangelegenheiten;
- Entscheidungen über Einsprüche gegen Bescheide des Verwaltungsausschusses für die Krankenfürsorgeanstalt;
- Beschlussfassungen über Stellungnahmen zu Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden, die gegen Entscheidungen über Einsprüche gegen Bescheide des Verwaltungsausschusses für die Krankenfürsorgeanstalt eingebracht werden;
- Anträge auf Übergang der Entscheidungen an den Gemeinderat gemäß § 73 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG.