
1. Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den von der Mag.-Abt. 5 durchzuführenden Angelegenheiten mit Ausnahme von Angelegenheiten der Antragstellung, Vergabe und Verwaltung von barrierefreien Wohnungen.
2. Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den von der Mag.-Abt. 7 durchzuführenden Angelegenheiten.