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Verwaltung

Assistenzleistungen

Kostenübernahme Assistenzleistungen

Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme von 90 % der anfallenden Kosten stellen ( in finanziellen Härtefällen Restkosten). Zu den Leistungen zählen Familienentlastungsdienst, Freizeitassistenz, Wohnassistenz, persönliche Asistenz.

 
Erforderliche Unterlagen

Stundenaufstellung; bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz: Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.

 
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