Allgemeine Voraussetzungen:
- Eigenberechtigung (Volljährigkeit)
- Unbescholtenheit
- Kein Gewerbeausschlussgrund (Nachsicht vom Gewerbeausschluss)
- EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit oder entsprechender Aufenthaltstitel
Besondere Voraussetzungen:
Für freie Gewerbe sind neben den allgemeinen keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.
Bei Fehlen bestimmter Voraussetzungen für die Gewerbeausübung (Befähigungsnachweis, Gewerbeausschlussgrund):
- Nachsicht vom Befähigungsnachweis (seit 1.8.2002 nur mehr für konzessionierte Gewerbe)
- Feststellung der individuellen Befähigung (für alle anderen Gewerbe)
- Nachsicht vom Gewerbeausschluss (strafgerichtliche Verurteilung, Konkursabweisung)