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Verwaltung

Gewerbe - Geschäftsführerwechsel

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Eigenberechtigung (Volljährigkeit)
  • Unbescholtenheit
  • Kein Gewerbeausschlussgrund (Nachsicht vom Gewerbeausschluss)
  • EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit oder entsprechender Aufenthaltstitel


Besondere Voraussetzungen:

Für freie Gewerbe sind neben den allgemeinen keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.

Bei Fehlen bestimmter Voraussetzungen für die Gewerbeausübung (Befähigungsnachweis, Gewerbeausschlussgrund):

  • Nachsicht vom Befähigungsnachweis (seit 1.8.2002 nur mehr für konzessionierte Gewerbe)
  • Feststellung der individuellen Befähigung (für alle anderen Gewerbe)
  • Nachsicht vom Gewerbeausschluss (strafgerichtliche Verurteilung, Konkursabweisung)
 
Benötigte Unterlagen
  • Anmeldung des/der neu zu bestellenden Geschäftsführers/Geschäftsführerin zur Gebietskrankenkasse
  • Nachweis über der Befähigung dienende Unterlagen (Prüfungszeugnis, Praxisnachweis udgl.) des/der neu zu bestellenden Geschäftsführers/Geschäftsführerin


Erklärungen:

  • für die Person mit maßgeblichem Einfluss, wie insbesondere ein vertretungsbefugtes Organ (Gesellschafter/in) und Gesellschafter/in mit Mehrheitsbeteiligung, der die Funktion des/der gewerberechtlichen Geschäftsführers/Geschäftsführerin ausübt;
  • für Arbeitnehmer/innen der juristischen bzw. natürlichen Person, der die Funktion des/der gewerberechtlichen Geschäftsführers/Geschäftsführerin ausübt.
 
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