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Kurzparkzonen


Anfang  Anfang der Kurzparkzone
Anfang
Ohne Inhalt
Ende  Ende der Kurzparkzone
Ende
Ohne Inhalt

In der Landeshauptstadt Graz gibt es insgesamt rund 15.000 gebührenpflichtige Kurzparkzonenstellplätze.

Kennzeichnung 

Graz hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen.
Die Kurzparkzonen werden durch diese Straßenverkehrszeichen an allen Ein- und Ausfahrten gekennzeichnet.

Achtung!
Innerhalb dieser Zonen sind keine gesonderten Verkehrszeichen aufgestellt. Blaue Bodenmarkierungen dienen nur als Orientierungshilfe; rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.

Außerhalb dieser flächendeckenden Kurzparkzonen sind weitere gebührenpflichtige Kurzparkzonen straßenweise beschildert.

Das Parken innerhalb der flächendeckenden und straßenweise verordneten Kurzparkzonen unterliegt der Gebührenpflicht.





Siehe dazu auch


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Grazer ParkGebV



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Grazer KontEV






Links


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Parken in Garagen






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Ulrike Lessing-Weihrauch
18.06.2010




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