
In der Landeshauptstadt Graz gibt es insgesamt rund 14.700 gebührenpflichtige Kurzparkzonenstellplätze.
Kennzeichnung
Graz hat im Innenstadtbereich flächendeckend gebührenpflichtige Kurzparkzonen.
Die Kurzparkzonen werden durch diese Straßenverkehrszeichen an allen Ein- und Ausfahrten gekennzeichnet.
Achtung!
Innerhalb dieser Zonen sind keine gesonderten Verkehrszeichen aufgestellt. Blaue Bodenmarkierungen dienen nur als Orientierungshilfe; rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.
Außerhalb dieser flächendeckenden Kurzparkzonen sind weitere gebührenpflichtige Kurzparkzonen straßenweise beschildert.
Das Parken innerhalb der flächendeckenden und straßenweise verordneten Kurzparkzonen unterliegt der Gebührenpflicht.