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Verwaltung

Erteilung einer FahrlehrerInnenberechtigung - Unterlagen

Für die Erteilung einer FahrlehrerInberechtigung und FahrschullehrerInberechtigung werden nachstehende Unterlagen benötigt:

  • formloser Antrag (einzubringen bei der Bezirksverwaltungsbehörde in deren Sprengel der/die AntragstellerIn seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz hat)
  • Reifeprüfungszeugnis oder Nachweis über die Tätigkeit als FahrlehrerIn während des letzten Jahres und insgesamt mindestens 5 Jahre während der letzten 8 Jahre vor Einbringung des Antrages
  • Führerschein (Kopie)
  • Nachweis der absolvierten Ausbildung
  • Nachweis über eine Fahrpraxis (mindestens 1 Jahr lang)
  • Nachweis über Absolvierung eines Lehrplanseminares
    (entfällt bei einer Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren)
  • Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung sowie
  • Nachweis über den positiven Abschluss in den Unterrichtsgegenständen Berufsrecht und Pädagogik I und II


Gebühren:
feste Gebühr: € 130,90 ohne Beilagen
Bundes-Verwaltungsabgabe: € 65,--

Sie können die Abgaben bar oder durch Einzahlung mit Bankomat- bzw. Kreditkarte entrichten.


An Kreditkarten werden akzeptiert: Mastercard (Eurocard), Diners Club, American Express, Visa und Jcb.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


BürgerInnenamt
Referat Strafen
Schmiedgasse 26, 3 Stock
8011 Graz
Tel.: ++43/316/872 - 5236
Fax: ++43/316/872 - 5209
E-Mail: gewerbe@stadt.graz.at

 
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