Für die Erteilung einer FahrlehrerInberechtigung und FahrschullehrerInberechtigung werden nachstehende Unterlagen benötigt:
- formloser Antrag (einzubringen bei der Bezirksverwaltungsbehörde in deren Sprengel der/die AntragstellerIn seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz hat)
- Reifeprüfungszeugnis oder Nachweis über die Tätigkeit als FahrlehrerIn während des letzten Jahres und insgesamt mindestens 5 Jahre während der letzten 8 Jahre vor Einbringung des Antrages
- Führerschein (Kopie)
- Nachweis der absolvierten Ausbildung
- Nachweis über eine Fahrpraxis (mindestens 1 Jahr lang)
- Nachweis über Absolvierung eines Lehrplanseminares
(entfällt bei einer Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren)
- Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung sowie
- Nachweis über den positiven Abschluss in den Unterrichtsgegenständen Berufsrecht und Pädagogik I und II
Gebühren:
feste Gebühr: € 130,90 ohne Beilagen
Bundes-Verwaltungsabgabe: € 65,--
Sie können die Abgaben bar oder durch Einzahlung mit Bankomat- bzw. Kreditkarte entrichten.
An Kreditkarten werden akzeptiert: Mastercard (Eurocard), Diners Club, American Express, Visa und Jcb.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
BürgerInnenamt
Referat Strafen
Schmiedgasse 26, 3 Stock
8011 Graz
Tel.: ++43/316/872 - 5236
Fax: ++43/316/872 - 5209
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