Für die Erteilung einer Fahrschulberechtigung werden nachstehende Unterlagen benötigt:
- formloser Antrag (unter Anführung der Bezeichnung der Fahrschule)
- Abschluss eines Diplom- oder Masterstudiums im Bereich Maschinenbau oder Elektrotechnik einer österreichischen Technischen Universität oder den Abschluss eines Bachelorstudiums im Bereich Maschinenbau oder Elektrotechnik oder das Diplom einer Fachhochschule für Maschinenbau oder für Elektrotechnik oder Reife- oder Diplomprüfungszeugnis einer österreichischen Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt mit einem maschinenbaulen, mechatronischen, elektrotechnischen oder elektronischen Schwerpunkt
- Nachweis der FahrschullehrerInnenberechtigung für die in Betracht kommenden Klassen
- Führerschein (Kopie)
- Nachweis der Absolvierung des Lehrplanseminars (oder mehr als 3jährige Praxis)
- Nachweis der Tätigkeit als FahrschullehrerIn (in den letzten 10 Jahren 5 bzw. 3 Jahre)
- Liste der künftighin beschäftigten FahrlehrerInnen, FahrschullehrerInnen und der zur Verfügung stehenden Schulfahrzeuge
- Nachweis über einen zur Verfügung sthenden Übungsplatz mit einer planlichen Darstellung
Gebühren:
feste Gebühr: € 130,90 (ohne Beilagen und Verhandlungsschrift)
Verwaltungsabgabe: € 261,-- (ohne Kommissionsgebühr)
Sie können die Abgaben bar oder durch Einzahlung mit Bankomat- bzw. Kreditkarte entrichten.
An Kreditkarten werden akzeptiert: Mastercard (Eurocard), Diners Club, American Express, Visa und Jcb.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
BürgerInnenamt
Referat Strafen
Schmiedgasse 26, 3 Stock
8011 Graz
Tel.: ++43/316/872 - 5240
Fax: ++43/316/872 - 5209
E-Mail: strafen@stadt.graz.at