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Verwaltung

07.04.2005

Behinderung - Kostenübernahme für Erziehung und Schulbildung

Beschreibung der Dienstleistung

Für behinderungsbedingte Mehrkosten, dazu zählen Kosten für die Frühförderung, für die integrative Zusatzbetreuung in Kindergärten, für den Besuch von heilpädagogischen Kindergärten und Horten sowie Schulen, können Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme stellen.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.

 
Mitzubringende Unterlagen

Frühförderplan, ärztliche Verordnung

Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung

Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).

 
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
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