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Verwaltung

07.04.2005

Behinderung - Lebensunterhalt und Wohnungsaufwand

Beschreibung der Dienstleistung

Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz, ab dem 18 Lebensjahr), die sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht stationär untergebracht sind, können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Hilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes und des Wohnungsaufwandes stellen. Es gelten die Richtsätze der Sozialhilfe.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.

 
Mitzubringende Unterlagen
Einkommensnachweise, Originalbelege der monatl. Ausgaben, Mietvertrag

Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung

für Nicht-EU BürgerInnen:
Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die einen Sachwalter haben: Sachwalterbeschluß, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
 
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
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