
Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz, ab dem 18 Lebensjahr), die sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht stationär untergebracht sind, können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Hilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes und des Wohnungsaufwandes stellen. Es gelten die Richtsätze der Sozialhilfe.
Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at