Suche starten


Verwaltung

07.04.2005

Behinderung - Bestätigung für Lohnkostenzuschüsse

Beschreibung der Dienstleistung

Das Sozialamt erteilt die bescheidmäßige Bestätigung für Menschen mit Behinderung, dass sie die Voraussetzungen für einen Lohnkostenzuschuss erfüllen. Nach Antragstellung durch den Dienstgeber wird  die Höhe des Zuschusses gesondert festgelegt.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.

 
Mitzubringende Unterlagen
Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.

Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
 
Formulare zum Herunterladen (pdf)
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
  • socialbuttons