
Das Sozialamt erteilt die bescheidmäßige Bestätigung für Menschen mit Behinderung, dass sie die Voraussetzungen für einen Lohnkostenzuschuss erfüllen. Nach Antragstellung durch den Dienstgeber wird die Höhe des Zuschusses gesondert festgelegt.
Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
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