Suche starten


Verwaltung

07.04.2005

Behinderung - Kostenübernahme für Pflegeheime

Beschreibung der Dienstleistung

Bei einer Unterbringung im Pflegeheim, können Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme stellen, wenn sie zuvor Mietzinsbeihilfe bzw. Wohnen in Einrichtungen in Anspruch genommen haben.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.

 
Mitzubringende Unterlagen

Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.

Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).

 
Formulare zum Herunterladen (pdf)
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
  • socialbuttons