
Bei einer Unterbringung im Pflegeheim, können Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme stellen, wenn sie zuvor Mietzinsbeihilfe bzw. Wohnen in Einrichtungen in Anspruch genommen haben.
Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.
Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at