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Verwaltung

07.04.2005

Behinderung - Mietzinsbeihilfe

Beschreibung der Dienstleistung

Menschen (ab 18 Jahren), die erheblich bewegungsbehindert sind oder einer besonderen Betreuung bedürfen, können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Mietzinsbeihilfe stellen, wenn sie Mieter einer Wohnung in Graz sind.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.

 
Mitzubringende Unterlagen
Einkommensnachweise, Originalbelege der monatl. Ausgaben, Mietvertrag, Mitteilung über Wohnbeihilfe, letzte Jahresabrechnung
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.

Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht; für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die einen Sachwalter haben: Sachwalterbeschluß, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
 
Formulare zum Herunterladen (pdf)
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
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