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Verwaltung

07.04.2005

Behinderung - Kostenübernahme Assistenzleistungen

Beschreibung der Dienstleistung

Assistenzdienste (Familienentlastungsdienst, Freizeitassistenz, Wohnassistenz oder persönliche Assistenz) ermöglichen Menschen mit Behinderung ein Verbleiben in ihrem privaten Umfeld. Ein Antrag auf Kostenübernahme nach dem Stmk. Behindertengesetz kann von GrazerInnen im Sozialamt gestellt werden.

 
Dienstleister
Besonderheiten

Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.

 
Mitzubringende Unterlagen

Stundenaufstellung, bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung

Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht

Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).

 
Formulare zum Herunterladen (pdf)
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
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