
Assistenzdienste (Familienentlastungsdienst, Freizeitassistenz, Wohnassistenz oder persönliche Assistenz) ermöglichen Menschen mit Behinderung ein Verbleiben in ihrem privaten Umfeld. Ein Antrag auf Kostenübernahme nach dem Stmk. Behindertengesetz kann von GrazerInnen im Sozialamt gestellt werden.
Stundenaufstellung, bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung
Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht
Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at