
Für Fahrtkosten, die bei Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz) im Rahmen der Heilbehandlung, Erziehung und Schulbildung, Beschäftigung in Tageseinrichtungen und berufliche Eingliederung oder zur Erreichung des Arbeitsplatzes anfallen, kann im Sozialamt ein Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme gestellt werden.
3 Anbote, bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.
Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at